Medizinprodukte

Medizinproduktesicherheit

§ 6 MPBetreibV Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegeri­scher, pharmazeutischer oder technischer Ausbil­dung als Beauftragter für Medizinproduktesicher­heit bestimmt ist.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicher­heit nimmt als zentrale Stelle folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:

  1. Die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen.
  2. Die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber.
  3. Die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Beauftragte für die Medizinproduktesicherheit:

Anke Hilker
Pflegedienstleitung /Beauftragte
mpg[at]haus-st-benedikt.de 
 Markus Dierkes
Leitung technischer Dienst / stellvertretender Beauftragter
haustechnik[at]haus-st-benedikt.de